Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man Neubauten, sowie sanierte Altbauten, die das jeweilige gesetzlich geforderte energietechnische Anforderungsniveau unterschreiten.
Derzeit gilt in Deutschland das Anforderungsniveau der Energieeinsparverordnung (EnEV - gültig seit 01.02.2002, novelliert im November 2004).
Die EnEV begrenzt in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf.
Ein Gebäude zählt dann als Niedrigenergiehaus, wenn der Jahresprimärbedarf den Grenzwert gemäß der EnEV um mindestens 25 % unterschreitet.
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